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Nutzungsbedingungen

AUSSCHLUSSKLAUSEL

Die hier enthaltenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und Sie sollten sich nicht allein darauf stützen. Spezifische Anforderungen in Bezug auf Rechtsbegriffe und Richtlinien können sich von Bundesland zu Bundesland und/oder von Rechtssystem zu Rechtssystem unterscheiden. Wie in unseren Nutzungsbedingungen dargelegt, sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Dienstleistungen nach dem für Sie maßgeblichen Recht zulässig sind und Sie sich daran halten.

Fastenwoche auf dem Augustenhof
 

1) Anmeldung und Reservierung für die Fastenwoche auf dem Augustenhof

Die Anmeldung für eine Fastenwoche inkl. der beschriebenen Leistungen des jeweiligen Angebots, kann schriftlich oder per Email erfolgen und ist ein Vertragsabschluss für die entsprechende Veranstaltung. Anschließend erhalten die angemeldeten Teilnehmer per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung für die Zimmerreservierung und für den Platz im Fastenkurs inkl. den dazugehörigen Leistungen.

Die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen muß zur Durchführung der Veranstaltung für die Veranstalter gewährleistet sein.

Der Fastenkurs und die Übernachtungen der Teilnehmer findet im Gutshof Augustenhof statt und wird von der Fastenleitung organisiert.

Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung.

Sollten Teilnehmer von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter Punkt 2).

Die Gesamtkosten der Fastenwoche setzen sich zusammen aus den Übernachtungskosten der jeweiligen Unterkunft/Kategorie, 

der Seminargebühr/Fastenkursgebühr, Fastenverpflegung, weitere Leistungen und ggf. sonstige Kosten.

 

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist die Rechnungssumme für den Fastenkurs auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen, spätestens bis 16 Tage vor Beginn der Fastenwoche.

 

2) Rücktritt

Rücktritt durch den Teilnehmer:

Ein Rücktritt der Buchung bzw. Stornierung muß schriftlich erfolgen.

Für eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise werden 50,- € berechnet.

Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % des gesamten Rechnungsbetrages fällig.

Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen werden 100 % des Rechnungsbetrages fällig.

Dies gilt auch bei verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise bzw. Abbruch der Fastenwoche.

Für eine geeignete Ersatzperson entstehen nur geringe Bearbeitungsgebühren

in Höhe von 30,- Euro.

Wir empfehlen Ihnen eine Rücktrittsversicherung für den unerwarteten Fall der Stornierung!

 

Rücktritt durch die Veranstalterin:

Wird die Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen nicht erreicht, muss die Fastenwoche von der Veranstalterin abgesagt werden. Anzahlungen und sonstige bereits geleistete Zahlungen werden vollständig an die Teilnehmer zurückerstattet.

Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

Im Krankheitsfall, falls keine Vertretung gewährleistet werden kann, gilt das Gleiche.

Die Veranstalterin informiert alle Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung und leistet Rückerstattung.

In beiden Fällen kann den Teilnehmern ggf. ein Ersatztermin angeboten werden, sollte es zu keiner beiderseitigen Übereinstimmung kommen, zahlt die Veranstalterin alle bisher geleisteten Zahlungen an die angemeldeten Teilnehmer zurück.

 

3) Teilnahmebedingungen

Bei der angebotenen Fastenwoche - Scheinfasten nach Prof Dr. Longo handelt es sich um die Maßnahme "Fasten für Gesunde". Es ist keine ärztlich betreute Heilfastenkur. Alle Teilnehmer müssen bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Dazu sollte das Anamneseformular/Anmeldeformular gewissenhaft ausgefüllt werden.Eine Teilnahme ohne Anamneseformular/Anmeldeformular ist nicht möglich.

Jeder Teilnehmende nimmt eigenverantwortlich an der Fastenwoche teil. Bei unsachgemäßen Angaben handelt der/die Teilnehmende auf eigene Gefahr und hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Fastenwoche für die anderen Gruppenteilnehmer bedeuten würde.

 

Die Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen zur Unterstützung des erfolgreichen Fastens, wie sportliche Betätigungen, Massagen, Sauna, Entspannungsübungen und alle weiteren für das Fasten typischen, hilfreichen Maßnahmen werden von den Teilnehmern auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich durchgeführt.

Die Fastenleiterinnen und Übungsleiterinnen sind frei von allen Haftungsansprüchen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

 

Bei bestimmten Krankheitsbildern darf nur eine Heilfasten-Therapie unter ärztlicher Anordnung eines Heilfastenarztes durchgeführt werden. Ausgebildete Fastenleiterinnen können verschiedene Fastenmethoden anwenden und gesunde Menschen beim Fasten betreuen und begleiten, so wie die hier angebotene Methode nach Prof. Dr. Longo

Hierbei gelten keine Heilversprechen.

 

a) Wer darf Fasten:

Jeder gesunde Erwachsene ab 18 Jahren, mit der richtigen Einstellung und dem Bewusstsein.

Jugendliche ab 16 Jahren mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

 

b) Wann ist eine Rücksprache mit dem Arzt bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig:

  - bei regelmäßiger kontrollbedürftiger Medikamenteneinnahme

  - bei Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) mit Medikation von Thyreostatika

  - bei Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) mit Medikation

  - wer nach einer Heilfastenkur noch einige Tage im Fasten für Gesunde
    weitermachen möchte

  - Diuretika/Entwässerung-Medikation, bei einer milden Form von Hypertonie

  - bei Einnahme von Harnsäure- und Cholesterintabletten (Medikamente sollten
    während der Fastenzeit nicht abgesetzt werden)

  - bei ASS-Medikation mit geringer Dosierung

  - Patienten die sich antihormonellen Therapien unterziehen

  - bei künstlichem Darmausgang

  - bei trockenen Alkoholikern

c) Wer darf nicht Fasten:

  - Diabetiker mit Medikation

  - Bluthochdruckpatienten mit senkenden Medikamenten

  - bei Blutgerinnungsstörungen, Blutgerinnungsmedikamenteneinnahme,   
    Blutverdünnungsmedikation

  - psychisch kranke Menschen, Epileptiker u.ä. Anfallerkrankungen

  - suchtkranke Patienten

  - Menschen mit extremem Untergewicht, Magersucht, Bulimie

  - schwangere und stillende Frauen

  - Patienten mit Herzschrittmachern und Herzinfarktgefährdete

  - Erkrankungen wie AIDS, TBC

  - Menschen mit Krebserkrankungen

  - Dialysepatienten und andere Organempfänger

  - bei operativer Entfernung des Magens

  - Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn)

  - wer mindestens 2-3mal wöchentlich antirheumatische Medikamente einnimmt

  - nach Operationen im Oberkörperbereich mind. 8 Monate Zeitabstand

  - wer auf Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl angewiesen ist

 

4) Haftung

Die Teilnehmer sind sich darüber bewußt, dass es sich um die Methode "Scheinfasten für Gesunde" handelt und nehmen in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen werden der Fastenleiterin vorab mitgeteilt, so dass ggf. ein Arzt zurate gezogen werden kann, falls eine Fastenzeit nicht befürwortet oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird. Die Veranstalterin und die Hotelbesatzung übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie bei Verletzungen durch Dritte. Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.

 

Die in der Webseite veröffentlichten Informationen über gesundheitsfördernde Themen sind sorgfältig erarbeitet.

Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus praktisch durchgeführten Hinweisen resultieren, können vom Verfasser nicht auf richtige Umsetzung geprüft werden, er kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

 

 

 

Ambulantes Fasten

 

1) Anmeldung und Reservierung

Die Anmeldung für eine ambulante Fastenwoche im vereinbarten Ort inkl. der beschriebenen Leistungen des jeweiligen Angebots kann per E-Mail erfolgen und ist ein Vertragsabschluss für die entsprechende Veranstaltung. Anschließend erhalten die angemeldeten Teilnehmer per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung von uns.

Die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen muß zur Durchführung der Veranstaltung für die Veranstalter gewährleistet sein.

Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung.

Sollten Teilnehmer von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter Punkt 2).

 

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist die vereinbarte Summe je als Fastenkursgebühr für die Teilnahme des ambulanten Fasten nach Buchinger auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen.

Nach Eingang der Zahlung wird dem Teilnehmer ein Platz für die Fastenwoche fest reserviert.

Anzahlungen können individuell vereinbart werden.

 

2) Rücktritt

Rücktritt durch den Teilnehmer:

Ein Rücktritt der Buchung bzw. Stornierung muß schriftlich erfolgen.

Eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei.

Wird innerhalb von 7 Tagen vor Beginn von der Buchung zurückgetreten, berechnen wir dem angemeldeten Teilnehmer 50 % als Stornogebühr. Wird eine geeignete Ersatzperson  vorgeschlagen, entstehen keine Stornogebühren.

 

Bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Fastenwoche trägt der angemeldete Teilnehmer  die Kosten zu 100 %.

 

Rücktritt durch die Veranstalterin:

Wird die Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen nicht erreicht, muss die Fastenwoche von der Veranstalterin abgesagt werden. Anzahlungen und sonstige bereits geleisteten Zahlungen werden vollständig an die Teilnehmer zurückerstattet.

Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

Im Krankheitsfall, falls keine Vertretung gewährleistet werden kann gilt das Gleiche.

Die Veranstalterin informiert alle Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung und leistet Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

In beiden Fällen kann den Teilnehmern ggf. ein Ersatztermin angeboten werden, sollte es zu keiner beiderseitigen Übereinstimmung kommen, zahlt die Veranstalterin alle bisher geleisteten Zahlungen an die angemeldeten Teilnehmer zurück.

 

3) Teilnahmebedingungen

Bei der angebotenen Fastenwoche nach Dr. Buchinger / Dr. Lützner handelt es sich um die Maßnahme "Fasten für Gesunde", es ist keine ärztlich betreute Heilfastenkur. Alle Teilnehmer müssen bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben über ihren Gesundheitszustand machen. Dazu sollte das Anmeldeformular gewissenhaft ausgefüllt werden.

Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Fastenwoche teil. Bei unsachgemäßen Angaben handelt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs

der Fastenwoche für die anderen Gruppenteilnehmer bedeuten würde.

 

Die Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen zur Unterstützung des erfolgreichen Fastens, wie sportliche Betätigungen, Entspannungsübungen und alle weiteren für das Buchingerfasten typischen, hilfreichen Maßnahmen werden von den Teilnehmern auf freiwilliger Basis und eigenverantwortlich durchgeführt.

Die Fastenleiter und Übungsleiter sind frei von allen Haftungsansprüchen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

 

Bei bestimmten Krankheitsbildern darf nur eine Heilfasten-Therapie unter ärztlicher Anordnung eines Heilfastenarztes durchgeführt werden. Ausgebildete Fastenleiter können verschiedene Fastenmethoden anwenden und gesunde Menschen beim Fasten betreuen und begleiten, so wie die hier angebotene Methode nach Dr. Buchinger / Dr. Lützner "Fasten für Gesunde". Hierbei gelten keine Heilversprechen.
 

a) Wer darf Fasten:

Jeder gesunde Erwachsene ab 18 Jahren, mit der richtigen Einstellung und dem Bewußtsein.

Jugendliche ab 16 Jahren mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

b) Wann ist eine Rücksprache mit dem Arzt bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig:

  - bei regelmäßiger kontrollbedürftiger Medikamenteneinnahme

  - bei Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) mit Medikation von Thyreostatika

  - bei Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion) mit Medikation

  - wer nach einer Heilfastenkur noch einige Tage im Fasten für Gesunde
    weitermachen möchte

  - Diuretika/Entwässerung-Medikation, bei einer milden Form von Hypertonie

  - bei Einnahme von Harnsäure- und Cholesterintabletten

    (Medikamente sollten während der Fastenzeit nicht abgesetzt werden)

  - bei ASS-Medikation mit geringer Dosierung

  - Patienten die sich antihormonellen Therapien unterziehen

  - bei künstlichem Darmausgang

  - bei trockenen Alkoholikern


c) Wer darf nicht Fasten:

  - Diabetiker mit Medikation

  - Bluthochdruckpatienten mit senkenden Medikamenten

  - bei Blutgerinnungsstörungen, Blutgerinnungsmedikamenteneinnahme,
    Blutverdünnungsmedikation

  - psychisch kranke Menschen, Epileptiker u.ä. Anfallerkrankungen

  - suchtkranke Patienten

  - Menschen mit extremen Untergewicht, Magersucht, Bulimie

  - schwangere und stillende Frauen

  - Patienten mit Herzschrittmachern und Herzinfarktgefährdete

  - Erkrankungen wie AIDS, TBC

  - Menschen mit Krebserkrankungen

  - Dialysepatienten und andere Organempfänger

  - bei operativer Entfernung des Magens

  - Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn)

  - wer mindestens 2-3mal wöchentlich antirheumatische Medikamente einnimmt

  - nach Operationen im Oberkörperbereich mind. 8 Monate Zeitabstand

  - wer auf Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl angewiesen ist

4) Haftung

Die Teilnehmer sind sich darüber bewußt, das es sich um die Methode "Fasten für Gesunde" handelt und nehmen in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen werden der Fastenleiterin vorab mitgeteilt, so dass ggf. ein Arzt zurate gezogen werden kann, falls eine Fastenzeit nicht befürwortet oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird.

Die Veranstalterin und die Inhaber der Praxisräume bzw. Vereine übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie bei Verletzungen durch Dritte. Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.

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